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Allgemeine BtoB-Verkaufsbedingungen

​1. Anwendung – Widerspruchsfähigkeit.

 

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) stellen die alleinige Grundlage für Geschäftsverhandlungen dar und werden von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ systematisch versandt oder geliefert, um eine Bestellung aufgeben zu können. Die Tatsache, dass der Käufer eine Bestellung bei der Firma „Le Bonheur des Ogres“ aufgibt, bedeutet, dass er diese vorbehaltlos annimmt.

 

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden vom Käufer ausdrücklich genehmigt und akzeptiert. Der Käufer erklärt und bestätigt, dass er sie vollkommen kennt, und verzichtet daher auf das Recht, sich auf widersprüchliche Dokumente und insbesondere auf seine eigenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu berufen .

 

1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gegenüber der Firma „Le Bonheur des Ogres“ nur nach ausdrücklicher und vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ geltend gemacht werden.

 

1.4 Das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ behält sich das Recht vor, je nach den mit dem Käufer geführten Verhandlungen von bestimmten Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuweichen und besondere Verkaufsbedingungen festzulegen, die Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

 

1.5 Die Tatsache, dass das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf sein Recht ausgelegt werden, von ihnen später Gebrauch zu machen.

 

1.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt oder für ungültig erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit Umfang.

 

 

2 Bestellungen.

 

2.1 Die Bestellung kann telefonisch, per E-Mail an die Verkaufsabteilung oder direkt durch den von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ beauftragten Handelsvertreter erfolgen. Darin müssen insbesondere Menge, Marke, Typ, Referenzen der Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ und das vom Käufer gewünschte Verfügbarkeitsdatum angegeben werden.

 

2.2 Verkäufe sind, auch wenn Bestellungen durch Vertreter oder Mitarbeiter der Firma „Le Bonheur des Ogres“ entgegengenommen wurden, erst dann zustande gekommen, wenn sie von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ schriftlich bestätigt wurden oder mit der Lieferung der bestellten Produkte und die Ausstellung des entsprechenden Lieferscheins.

 

2.3 Ausnahmsweise ist bei der ersten Bestellung des Käufers bei der Firma „Le Bonheur des Ogres“ eine Barzahlung der gesamten Bestellung erforderlich. Der Käufer stellt der Firma „Le Bonheur des Ogres“ außerdem seinen K-bis-Auszug zur Verfügung, der weniger als drei Monate alt ist, und legt seinen Kontoauszug vor. Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ über jede Änderung dieser Daten zu informieren.

 

2.4 Im Falle eines Lagermangels oder einer Schwierigkeit reagiert das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ auf Bestellungen in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen ihrer Verfügbarkeit. Das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ kann eine Teillieferung der Bestellung vornehmen und übernimmt keine Garantie für die Lieferung der restlichen Artikel. Gegebenenfalls wird dem Käufer die zu viel gezahlte Summe erstattet.

 

2.5 Der Nutzen aus der Bestellung liegt persönlich beim Käufer und kann nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ übertragen werden.

 

2.6 Verkäufe gemäß Artikel 2.2 sind für den Käufer unwiderruflich, sofern sie nicht schriftlich von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ akzeptiert werden.

 

2.7 Alle Angebote, Abbildungen und allgemeinen Informationen in den von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ herausgegebenen Broschüren, Katalogen und Preislisten sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich der Verpackung und des Preises der Waren. Der Käufer wird über mögliche Preisänderungen mit der Zusendung der seiner Bestellung entsprechenden Bestätigung informiert. Sobald die Auftragsbestätigung an den Käufer gesendet wurde, kann keine Preisänderung mehr vorgenommen werden.

 

 

3.Vorlaufzeit.

 

3.1 Das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ ist bestrebt, die bei der Annahme angegebene Lieferzeit einzuhalten
Auftrag, je nach erforderlicher Logistikzeit, zu erfüllen und Aufträge auszuführen, außer in Fällen höherer Gewalt oder im Falle von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie Streiks, Frost, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Epidemie, Versorgungsschwierigkeiten, ohne dies Die Liste ist erschöpfend.

 

3.2 Diese Lieferzeit dient nur zu Informations- und Orientierungszwecken und hängt insbesondere von der Verfügbarkeit der Spediteure und der Reihenfolge des Auftragseingangs ab.

 

3.3 Lieferverzögerungen können daher weder zu einer Strafe oder Entschädigung führen noch die Stornierung der Bestellung rechtfertigen. Eine etwaige Verzögerung im Vergleich zur ursprünglich geplanten voraussichtlichen Lieferzeit kann keine Stornierung der vom Käufer aufgegebenen und von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ registrierten Bestellung rechtfertigen.

 

 

4. Warentransport.

 

4.1 Jede Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 250 € ohne Mehrwertsteuer für die Abteilungen 22, 29, 35, 56, 44 wird versandkostenfrei an den Käufer geliefert, einschließlich Versand- und Verpackungskosten. Für andere Abteilungen  Ab einem Mindestbestellwert von 300 € ohne Mehrwertsteuer wird der Artikel versandkostenfrei an den Käufer geliefert, einschließlich Versand- und Verpackungskosten. Dieses Angebot kann nicht mit anderen kommerziellen Angeboten, Rabatten oder Ermäßigungen kombiniert werden. Im Falle einer durch den Käufer verschuldeten Lieferverzögerung (Verweigerung der Warenabnahme, Abwesenheit usw.) werden dem Käufer die Transportkosten für die Vertretung und alle Nebenkosten, einschließlich der Lagerkosten der Ware, in Rechnung gestellt. Käufer.

 

4.2 Bei Bestellungen unter 250 € ohne Steuern oder unter 300 € außerhalb des Gebiets liegt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 25 € ohne Steuern in der Verantwortung des Käufers.

 

4.3 In jedem Fall erfolgt der Transport der Ware, auch wenn er von uns organisiert wird, auf Gefahr des Käufers; Es wird davon ausgegangen, dass die Firma „Le Bonheur des Ogres“ ihre Lieferverpflichtung vollständig erfüllt hat, sobald sie die bestellten Waren an den Spediteur übergeben hat, der sie vorbehaltlos angenommen hat.

 

 

5. Wareneingang.

 

5.1 Bei Erhalt muss der Käufer die Konformität der Waren und der erhaltenen Waren im Beisein des Spediteurs überprüfen.

 

5.2 Im Schadensfall (nicht konforme Garantiefolie, fehlende oder beschädigte Ware, Umdrehung der Produkte usw.) MÜSSEN abgelehnte oder nicht konforme Produkte an den Spediteur zur Rücksendung an unsere Werkstatt zurückgegeben werden.

 

5.3 Jeder begründete Vorbehalt oder Protest muss auf der Quittung oder dem Frachtbrief vermerkt und dem Spediteur gemäß den Bedingungen von Artikel L133-3 des Handelsgesetzbuchs bestätigt werden. Eine Kopie der Beschwerde muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware per E-Mail oder Fax an das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ gesendet werden, alles bestätigt per Einschreiben mit AR adressiert an den Hauptsitz des Unternehmens „Le Bonheur Ogres“. Die Nichteinhaltung dieser Frist und der Meldeverfahren führt dazu, dass alle Beschwerden unzulässig sind und die Firma „Le Bonheur des Ogres“ nicht haftbar gemacht werden kann.

 

5.4 Es wird klargestellt, dass die Wörter „vorbehaltlich der Inspektion“ oder „Auspacken“ oder ähnliches keinen Wert haben und im Streitfall niemals berücksichtigt werden.

 

5.5 Die Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ verlassen ihre Lager in gutem Zustand, von fairer und handelsüblicher Qualität. Es obliegt dem Käufer, eine Begründung für die tatsächlich festgestellten Anomalien vorzulegen. Er muss der Firma „Le Bonheur des Ogres“ alle Möglichkeiten zur Durchführung ihrer Beurteilung gewähren.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt.

 

6.1 Die Übertragung des Eigentums an den Produkten erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Firma „Le Bonheur des Ogres“ den gesamten Kaufpreis für Kapital und Zubehör einzieht, auch im Falle der Gewährung von Zahlungsbedingungen. Eine entgegenstehende Klausel, insbesondere in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, gilt als ungeschrieben.

 

6.2 Durch ausdrückliche Vereinbarung kann die Firma „Le Bonheur des Ogres“ die Rechte, die ihr aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsklausel zustehen, für alle ihre Forderungen an allen in ihrem Besitz befindlichen Produkten ausüben Seien diese unbezahlt, und die Firma „Le Bonheur des Ogres“  kann sie zurücknehmen oder als Entschädigung für alle unbezahlten Rechnungen verlangen, unbeschadet seines Rechts, laufende Verkäufe zu stornieren.

 

6.3 Der Gefahrenübergang an den Produkten erfolgt mit der Übergabe an den Spediteur oder Käufer. Die Eigentumsvorbehaltsklausel verhindert nicht, dass die Gefahr der Ware mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer übergeht, wie in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen.

 

 

7. Zahlungsbedingungen.

 

7.1 Die Preise sind ausschließlich in Euro zu zahlen. Sie verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgang aus der Werkstatt der Firma „Le Bonheur des Ogres“, zuzüglich Transportkosten, etwaiger Zölle und Versicherungen, die grundsätzlich in der Verantwortung des Käufers liegen, gemäß den Bedingungen von Artikel 4 dieser Bedingungen. Als Mehrwertsteuer gilt die am Tag der Rechnungsstellung durch die Firma „Le Bonheur des Ogres“ gültige Mehrwertsteuer.

 

7.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist für jede erste Bestellung des Käufers eine Barzahlung auf der Grundlage einer Pro-forma-Rechnung erforderlich.

 

7.3 Die folgenden Rechnungen werden von LCR nicht akzeptiert, 30 Tage nach Ausstellung der Rechnungen netto bezahlt.

 

7.4 Bei Barzahlung vor Fälligkeit wird kein Skonto gewährt.

 

7.5 Bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist wird automatisch Folgendes geahndet: - Die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15 % aller verbleibenden fälligen Beträge einschließlich Steuern als Vertragsstrafe; Betrag, der dem um 10 Punkte erhöhten Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank entspricht, - Die Erstattung aller entsprechenden Kosten, die dem Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ in Rechnung gestellt wurden, einschließlich Bank- und/oder Rechtskosten, - Die Zahlung einer gesetzlichen Entschädigung für die Beitreibungskosten von 40 €, - Sofortige Zahlung aller fälligen Beträge an  der Firma „Le Bonheur des Ogres“, unabhängig von den ursprünglich vorgesehenen Zahlungskonditionen.

 

7.6 Im Falle einer Nichtzahlung achtundvierzig Stunden nach erfolgloser formeller Mahnung wird der Verkauf automatisch storniert, wenn das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ dies für richtig hält, unbeschadet etwaiger anderer Schäden. Der Beschluss betrifft, wenn das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ dies für richtig hält, nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle vorherigen unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder sich in der Lieferung befinden und unabhängig davon, ob ihre Zahlung überfällig ist oder nicht.

 

7.7 Unbeschadet der Lagerkosten steht der Firma „Le Bonheur des Ogres“ der gesamte vereinbarte Preis als Ersatz für den Schaden zu, der durch Versäumnisse des Käufers entstanden ist.

 

7.8 Das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“  behält sich das Recht vor, die Ausführung aktueller Verkäufe auszusetzen und/oder eine Zahlung als Gegenleistung für zukünftige Verkäufe zu verlangen, bis die Situation vollständig geklärt ist, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss und ohne dass der Käufer irgendeine Entschädigung irgendeiner Art verlangt.

 

7.9 Sofern keine ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ vorliegt, kann der Käufer keinen wirksamen Ausgleich zwischen den von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ geschuldeten Beträgen leisten; und die vom Käufer geschuldeten Beträge.

 

 

8. Konservierung von Produkten.

 

8.1 Das Mindesthaltbarkeitsdatum für Waren (MDD) entspricht dem Zeitraum, in dem die organoleptischen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften der Produkte des Unternehmens „Le Bonheur des Ogres“ garantiert sind, vorbehaltlich der Einhaltung der vom Unternehmen festgelegten Lagerbedingungen. Glück der Oger“. Der Käufer nimmt die Lieferfrist der Waren zur Kenntnis und verhält sich bei der Verteilung, für die er allein verantwortlich ist, entsprechend.

 

8.2 Der Käufer bestätigt, von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ genaue und vollständige Informationen über die Nutzungsbedingungen und die Aufbewahrung der gelieferten Produkte erhalten zu haben.

 

8.3 Der Käufer verpflichtet sich, die optimalen Lagerbedingungen einzuhalten, die auf den Etiketten der gelieferten Waren und Waren sowie in den technischen Datenblättern der Firma „Le Bonheur des Ogres“ angegeben sind. Im Streitfall obliegt es dem Käufer, die Einhaltung dieser Bedingungen nachzuweisen.

 

 

9. Kennzeichnung.

 

9.1 Die von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ zur Verfügung gestellten Waren und ihre Kennzeichnung entsprechen den zum Zeitpunkt ihrer Lieferung durch die Firma „Le Bonheur des Ogres“ geltenden Gemeinschaftsvorschriften; und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 

9.2 Daher ist gemäß Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Verkauf außerhalb des französischen Staatsgebiets allein der Käufer für die Einhaltung der nationalen Normen des Verkaufsgebiets verantwortlich, die den Gemeinschaftsvorschriften hinzugefügt würden . Der Käufer schützt das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ vor jeglichen Klagen gegen es, die nach einem Verkauf des Käufers außerhalb des französischen Staatsgebiets erhoben werden könnten.

 

9.3 Unbeschadet des vorstehenden Absatzes sollte der Käufer, wenn er Änderungen an der von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ festgelegten Etikettierung vornehmen möchte, die vorherige schriftliche Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ einholen, an die alle weiteren Änderungen erfolgen Es wird ein Projekt zur Änderung oder Änderung der Kennzeichnung eingereicht. Dieser Antrag enthält auf Kosten des Käufers alle erforderlichen unterstützenden Elemente und die beglaubigte Übersetzung ins Französische für alle vorgesehenen Erwähnungen, Vorschriftentexte, etablierten wissenschaftlichen Analysen oder jedes andere Dokument, das für das Verständnis und die Begründung der vorgesehenen Erwähnungen nützlich ist.

 

 

10. Verkaufsbedingungen und Verkaufsgebiet des Käufers.

 

10.1 Der Käufer verpflichtet sich; :-  als Wiederverkäufer, Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ nur an Privatpersonen weiterzuverkaufen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ nicht ohne vorherige Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ an Gewerbetreibende weiterzuverkaufen.

 

10.2 Der Käufer kann jedoch unter den gleichen Bedingungen wie oben angegeben Verkäufe über das Internet tätigen, sofern die nachstehenden Bedingungen eingehalten werden.

 

10.3 Wenn der Käufer den Verkauf über das Internet abwickelt, verpflichtet er sich, die Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ ausschließlich auf seiner eigenen Website weiterzuverkaufen, und zwar ausdrücklich und vor jedem Weiterverkauf mit Zustimmung der Firma „Le Happiness of the Ogres“. .

 

10.4 Der Käufer wird keine Websites Dritter und insbesondere keine Online-Verkaufsplattformen nutzen, die nicht mit dem Erscheinungsbild der Produkte vereinbar sind.

 

10.5 Auf der Website des Käufers wird es einen Bereich geben, der ausschließlich den Produkten der Firma „Le Bonheur des Ogres“ gewidmet ist. Er wird keine blinkenden oder schreienden Nachrichten oder andere Mittel verwenden, die das hochwertige Image der Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ abwerten könnten.

 

10.6 Die grafische, technische und ästhetische Qualität der Website muss der grafischen Charta von  entsprechen. das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“. Der Käufer verpflichtet sich, die Farbcodes, die Präsentation der Logos und die Präsentation der Produkte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ mithilfe hochwertiger Bilder zu respektieren. Der Käufer verpflichtet sich, auf seiner Website alle Informationen anzugeben, die den Kunden normalerweise in physischen Verkaufsstellen zugänglich sind: Zusammensetzung, Nährwert, Herkunft usw.

 

10.7 Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ unverzüglich über alle rechtlichen Ereignisse zu informieren, die sich auf seine soziale oder persönliche Struktur auswirken (Kauf, Übertragung, Übernahme, Fusion, Änderung des Firmennamens, Änderung des Handelsnamens usw.).

 

10.8 Auf Wunsch des Käufers kann eine Broschüre mit empfohlenen Preisen ausgehändigt werden.

 

 

11. Produktgarantien.

 

11.1 In Bezug auf Lebensmittel müssen Mängel oder Nichtkonformitäten, die das verkaufte Produkt betreffen, der Firma „Le Bonheur des Ogres“ schriftlich gemeldet und innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung per Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden. , unter Angabe der Menge , das Lieferdatum, die Chargennummer und den MBD des betreffenden Produkts, um dem Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ zu ermöglichen, um die Begründetheit der Beschwerde zu überprüfen. Wenn diese Informationsmethoden nicht beachtet werden, kann keine Garantie in Anspruch genommen werden.

 

11.2 Der Käufer kann später als 21 Kalendertage nach Lieferung der Produkte keine Anfrage oder Klage wegen Nichteinhaltung oder versteckten Mängeln einreichen. Unter „Lieferung der Produkte“ versteht man den Tag, der für die Lieferung an den Spediteur oder an den Käufer in der Werkstatt der Firma „Le Bonheur des Ogres“ vorgesehen ist, gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Käufer nicht mehr auf einen Mangel oder eine Nichtkonformität der Produkte berufen und diese auch nicht als Widerklage oder Einrede im Falle einer von der Firma „Le Bonheur“ eingeleiteten Forderungseintreibung geltend machen des Ogers“.

 

11.3 Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Lieferverzögerung läuft die Garantie ab dem Datum, an dem die Lieferung hätte erfolgen sollen.

 

11.4 Mängel und Verschlechterungen der gelieferten Produkte, die auf anormale Lagerungs- und/oder Konservierungsbedingungen während des Transports oder beim Käufer zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf die von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ geschuldete Garantie.

 

11.5 Im Rahmen dieser Garantie ist das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ lediglich verpflichtet, eine Gutschrift in Höhe des Betrags der fehlerhaften Produkte auszustellen, zuzüglich Steuern und eventueller Nebenkosten, ohne dass der Käufer Anspruch auf Rückerstattung, Schadensersatz usw. hat Interesse, aus welchem Grund auch immer.

 

11.6 Die Genehmigung der Produkte durch den Käufer liegt in seiner alleinigen Verantwortung und ist für die Firma „Le Bonheur des Ogres“ nicht bindend.

 

11.7 Der Vorteil der dem KÄUFER gewährten Garantie darf nur mit vorheriger Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ auf einen Unterkäufer übertragen werden.

 

 

12. Rückkehr.

 

12.1 Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“.

 

12.2 Der Käufer muss die Produkte in einwandfreiem Zustand zum Weiterverkauf zurückgeben (nicht beschädigt, beschädigt oder verschmutzt), ordnungsgemäß geschützt und für deren Konservierung und Transport gemäß den Konservierungs- und Lagerungsanweisungen für die Produkte sorgen.

 

12.3 Unter dieser Voraussetzung und nach qualitativer und quantitativer Überprüfung der zurückgegebenen Waren stellt das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ bei Nachweis des vom Käufer geltend gemachten Mangels eine Gutschrift zu Gunsten des Käufers in gleicher Höhe aus Der Preis der Ware. Vom Mangel betroffene Ware wird vom Käufer bezahlt. Eine anderweitige Nachbesserung ist aufgrund eines solchen Mangels nicht möglich, insbesondere ist die Zahlung einer Entschädigung bzw. von Schadensersatz und Zinsen ausgeschlossen.

 

12.4 Rücksendungen, die nicht dem oben genannten Verfahren entsprechen, führen nicht zu einer Gutschrift. Die Lagerung der entsprechenden Ware erfolgt für die Dauer von acht Tagen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Über diesen Zeitraum hinaus kann das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ frei darüber verfügen, ohne dass der Käufer eine Entschädigung oder Erstattung verlangt.

 

12.5 Sofern keine schriftliche Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ vorliegt, kann der Erhalt der vom Käufer zurückgegebenen Waren keinen Grund für die Stornierung oder Beendigung des Kaufvertrags darstellen.

 

12.6 Rücknahme NICHT VERKAUFTER PRODUKTE - Die Rücknahme nicht verkaufter Artikel wird innerhalb von maximal 4 Monaten vor Ablauf der MDD angeboten. Anschließend wird eine Gutschrift, ein gleichwertiger Umtausch oder eine Rückerstattung angeboten. Darin ist der Wert der retournierten Ware enthalten sowie die Höhe der Rücksendekosten, sofern der Käufer das Paket ggf. auf eigene Kosten an unsere Werkstatt schicken musste.

Beschädigte oder unsachgemäß gelagerte Ware fällt nicht in den Geltungsbereich der Rücknahme unverkaufter Ware.

 

12.7 Als fehlerhaft erkannte Produkte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma „Le Bonheur des Ogres“ vernichtet werden. Der Käufer, der für die Vernichtung verantwortlich ist, verpflichtet sich, eine schriftliche Vernichtungsbescheinigung vorzulegen, die alle zur Identifizierung der zerstörten Produkte erforderlichen Informationen enthält. Im Gegenzug stellt das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ eine Gutschrift in Höhe des Betrags der als fehlerhaft befundenen Produkte aus, ohne Gebühren und Nebenkosten.

 

 

13. Haftung.

 

13.1 Ungeachtet gegenteiliger Klauseln darf die Verpflichtung des Unternehmens „Le Bonheur des Ogres“ in Sachen unerlaubter Handlung oder vertraglicher Haftung, die auf der Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung oder aus einem anderen Grund beruht, in keinem Fall den Ausschlussbetrag überschreiten Steuern und etwaige Nebenkosten des betreffenden Verkaufs.

 

13.2 In jedem Fall umfasst die Garantie der Firma „Le Bonheur des Ogres“ nicht die unsachgemäße Handhabung der Produkte seitens des Käufers, das Vorhandensein von Feuchtigkeit, die durch die Verwendung eines falschen Handhabungsverfahrens, natürliche Risiken oder fehlerhafte Lagerung verursacht wird und Verpackungsbedingungen, das Vorhandensein von Insekten, es sei denn, diese Mängel waren bereits zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs vorhanden, obliegt dem Käufer der Nachweis.

 

13.3 Die Garantie der Firma „Le Bonheur des Ogres“ wird nur in Anspruch genommen, wenn der Streitwert 10 € ohne Steuern übersteigt.

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14. Geistiges Eigentum.

 

14.1 Die Marken und Logos, die auf den von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ verkauften Produkten erscheinen, sind geschützt und bei den zuständigen Organisationen registriert.

 

14.2 Der Käufer hat keinerlei geistige Eigentumsrechte an den Produkten der Firma „Le Bonheur des Ogres“ und insbesondere an diesen Marken und Logos. Er verpflichtet sich, diese zu wahren und die Rechte und Interessen des Unternehmens „Le Bonheur des Ogres“ nicht zu beeinträchtigen. und/oder seine Lieferanten und Partner.

 

14.3 Die Verwendung dieser Marken, Logos und Texte auf kommerziellen oder anderen Medien durch den Käufer, direkt oder indirekt durch Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Unternehmens „The Happiness of the Ogres“.

 

14.4 Alle dem Käufer übergebenen technischen oder nichttechnischen Dokumente, Produkte und Fotos bleiben ausschließliches Eigentum der Firma „Le Bonheur des Ogres“; und sind ihm auf Verlangen zurückzugeben. Sie sind vom Käufer vertraulich zu behandeln und dürfen sie, aus welchem Grund auch immer, nicht an Dritte weitergeben.

 

14.5 Der Käufer verpflichtet sich, diese Dokumente nicht zu verwenden, die die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte der Firma „Le Bonheur des Ogres“ verletzen könnten; und/oder seiner Lieferanten und Partner und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben.

 

 

15. Höhere Gewalt.

 

15.1 Als höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse gelten Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, die sie vernünftigerweise nicht vorhersehen konnten und die sie vernünftigerweise nicht vermeiden oder überwinden konnten, sofern ihr Eintreten die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unmöglich macht.

 

15.2 Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, die das Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ entlasten. seiner Verpflichtung, innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Fristen zu liefern: Streiks aller oder eines Teils seines Personals oder seiner Lieferanten oder seiner üblichen Transportunternehmen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Produktionsunterbrechungen aufgrund zufälliger Störungen, Unmöglichkeit der Versorgung mit Rohstoffen, Epidemien , Taubarrieren, Straßensperren, EDF-GDF-Streiks oder Lieferunterbrechungen oder jede andere Lieferunterbrechung aus einem Grund, der nicht dem Unternehmen „Le Bonheur des Ogres“ zuzuschreiben ist.

 

15.3 Unter solchen Umständen wird die Firma „Le Bonheur des Ogres“ den Käufer schriftlich, insbesondere per Fax oder E-Mail, benachrichtigen, wobei der Vertrag für die Firma „Le Bonheur des Ogres“ bindend ist und der Käufer dann automatisch entschädigungslos suspendiert wird. ab dem Datum des Eintritts des Ereignisses.

 

15.4 Sollte das Ereignis mehr als dreißig (30) Tage ab dem Datum seines Eintritts dauern, kommt der von der Firma „Le Bonheur des Ogres“ abgeschlossene Kaufvertrag zustande. und der Käufer kann von der sorgfältigsten Partei gelöst werden, ohne dass eine der Parteien Schadensersatz verlangen kann.

 

15.5 Dieser Beschluss wird am Tag der ersten Vorlage des eingeschriebenen Briefes mit Empfangsbestätigung wirksam, in dem der besagte Kaufvertrag gekündigt wird.

 

 

16. Anwendbares Recht.

 

Für alle Fragen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie den darin geregelten Verkäufen, die nicht in diesen Vertragsbestimmungen geregelt sind, gilt französisches Recht.

 

 

17. Gerichtsstand – Streitigkeit.

 

17.1 Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung oder Erfüllung ihrer Verpflichtungen werden die Parteien vor jeder streitigen Klage nach Treu und Glauben eine gütliche Einigung anstreben und zu diesem Zweck alle erforderlichen Informationen übermitteln. Die fleißigste Partei wird der anderen Partei diesbezüglich einen eingeschriebenen Brief schicken, um eine wirksame Diskussion zu organisieren.

 

17.2 Im Falle eines Scheiterns dieses Gesprächs oder einer Nichtbeantwortung des eingeschriebenen Briefes innerhalb einer Frist von einem Monat nach seiner ersten Vorlage können die nachstehenden Bestimmungen zum Rechtsweg in Kraft treten.

 

17.3 In Ermangelung einer gütlichen Einigung, wie oben erwähnt, ist das Handelsgericht von Lorient, FRANKREICH, die alleinige Zuständigkeit für Streitigkeiten jeglicher Art oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Entstehung, Ausführung, Auslegung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der Kaufvertrag zwischen den Parteien.

 

17.4 Diese Klausel gilt auch im Falle eines vorläufigen Rechtsschutzes, eines Zwischenantrags oder mehrerer Beklagter oder eines Garantieeinspruchs und unabhängig von der Zahlungsart und den Zahlungsbedingungen, ohne dass die in den Dokumenten des Käufers enthaltenen Gerichtsstandsklauseln deren Anwendung behindern könnten Bedingungen.

 

17.5 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen können aus praktischen Gründen in mehrere Sprachen übersetzt werden. Im Falle von Streitigkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen ist jedoch nur der französische Text maßgebend.

 

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AGB geschrieben & in Kraft getreten am: 28.05.2020.

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